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    Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) im Web: Mehr als nur ein Trend

    Hast du schon mal darüber nachgedacht, wie es wäre, wenn das Internet ein Hindernislauf wäre? Für viele Menschen mit Behinderungen ist das leider oft Realität. Doch es gibt eine Wende am Horizont: Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für Webseiten, das ab 2025 in Kraft tritt, eröffnen sich spannende Chancen für uns alle.
     
    In diesem Artikel tauchen wir gemeinsam in die Welt der Webseiten-Barrierefreiheit ein – und zeigen dir, wie du deine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zugänglicher und attraktiver für jeden gestalten kannst.
     

    Was bedeutet Barrierefreiheit für Webseiten?

    Webseiten-Barrierefreiheit bedeutet, dass deine Webseite so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten, genutzt werden kann. Es geht darum, Barrieren abzubauen, die Menschen daran hindern, auf Inhalte zuzugreifen, sie zu verstehen oder zu interagieren. Denke beispielsweise an Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden, oder an Personen mit motorischen Einschränkungen, die keine Maus nutzen können. Doch nicht jede Einschränkung ist auch gleich eine Behinderung, sowie auch nicht jede Behinderung zu einem eingeschränkten Nutzungsvermögen einer Website führt!

     

    Verschiedene Arten von Behinderungen: Temporär, Situativ und Dauerhaft

    Aber wusstest du, dass Barrierefreiheit im Internet nicht nur für Menschen mit dauerhaften Behinderungen relevant ist? Tatsächlich gibt es drei Kategorien von Behinderungen bzw. Einschränkungen, die wir berücksichtigen sollten:

    1. Dauerhafte Behinderungen: Dies sind langfristige physische oder kognitive Einschränkungen, wie Seh- oder Hörbehinderungen, Lernschwierigkeiten oder eingeschränkte Mobilität.
    2. Temporäre Einschränkungen: Diese sind kurzfristiger Natur, wie ein gebrochener Arm oder eine Augenoperation. In solchen Fällen kann die vorübergehende Einschränkung die Nutzung des Internets erschweren.
    3. Situative Einschränkungen: Hier geht es um Umstände, die deine Fähigkeit, eine Webseite zu nutzen, beeinträchtigen können. Stell dir vor, du versuchst, in einer lauten Umgebung ein Video ohne Untertitel zu schauen, oder du benutzt dein Handy mit nur einer Hand, während du in der U-Bahn stehst.

    Indem wir Webseiten so gestalten, dass sie für alle diese Arten von Behinderungen oder Einschränkungen zugänglich sind, schaffen wir ein inklusiveres und benutzerfreundlicheres Internet für alle.

    DauerhaftZeitweiligSituationsbedingt
    Sensorisch | MotorischAmputation; LähmungVerletzungen; VerbändeKind auf dem Arm
    VisuellBlindheit; Rot-Grün-SchwächeBrille verlegtSonnenlicht auf dem Display
    AuditivTaubheit; SchwerhörigkeitOhrenentzündung; HörsturzUmgebungslärm (z.B. Großraumbüro)
    KognitivDemenz; BrainfogMigräne; MüdigkeitMultitasking

    Wusstest du, dass…

    Oft merkt man gar nicht, wie viele Menschen eigentlich mit einer Beeinträchtigung leben. Die im Jahr 2021 erhobenen Daten verdeutlichen anschaulich, wie groß die Anzahl der Menschen in Deutschland, die eine Behinderung haben, tatsächlich ist.

    7.8

    7.8

    Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung

    9.4

    9.4%

    Schwerbehindertenquote

    24,7

    24,7%

    Schwerbehindertenquote Ü-64-Jährige

    Quelle: https://www.destatis.de/DE/­Themen/Gesellschaft-Umwelt/­Gesundheit/Behinderte-Menschen/_inhalt.html

    Das neue Gesetz ab 2025

    Ab dem 28.Juni 2025 tritt eine neue Ära der Webseiten-Barrierefreiheit in Kraft durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (oder auch: EAA, der European Accessability Act). Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, das Internet für jeden zugänglicher zu machen.
     
    Was bedeutet das für dich als Webseitenbetreiber:in? Du musst sicherstellen, dass deine Website für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Basierend auf den „Four Principles of Accessibility”.
     
    Die gesetzlichen Regelungen gelten zunächst jedoch nur für bestimmte Unternehmen aus folgenden Branchen:

    • Telefon- & Messengerdienste
    • E-Books
    • auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen (inklusive Apps) im überregionalen Personenverkehr
    • Bankdienstleistungen
    • elektronischer Geschäftsverkehr
    • Personenbeförderungsdienste

     

    Allerdings gelten auch folgende Ausnahmen, bei denen nur eine erfüllt sein muss, um die Gültigkeit des Gesetzes zu entkräften:

    • weniger als 10 Mitarbeiter:innen
    • Jahresumsatz von höchstens 2 Mio €
    • Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio €
    • im B2B Bereich tätig (jedenfalls gilt dies im Moment noch als Ausnahme!)

     

    Elektronischer Geschäftsverkehr im B2C-Bereich

    Der Begriff „elektronischer Geschäftsverkehr“ mag zunächst eng gefasst erscheinen, aber tatsächlich hat er weitreichende Auswirkungen. Im Wesentlichen betrifft er alle Webseiten und Online-Plattformen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher:innen (B2C) verkaufen oder auch sobald eine Art Vertrag mit Endverbraucher:innen geschlossen werden kann. Das bedeutet, dass eine Vielzahl von Online-Shops, Buchungsplattformen für Reisen, Ticketverkaufsseiten für Events und viele weitere unter diese Kategorie fallen.

    • Online-Modegeschäfte: Ein großer Online-Shop für Bekleidung muss sicherstellen, dass seine Webseite für alle Nutzergruppen zugänglich ist. Das bedeutet, dass Produktbeschreibungen auch für Screenreader zugänglich sein müssen, Bilder mit Textalternativen versehen sind und der gesamte Kaufprozess auch über Tastatur steuerbar ist.
    • Buchungsportale für Reisen: Eine Webseite, die Flugtickets oder Hotelzimmer verkauft, fällt ebenfalls unter diese Kategorie. Hier müssen beispielsweise interaktive Elemente wie Datumsauswahl oder Sitzplatzreservierung für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen bedienbar sein.
    • Friseurgeschäft: Bietet ein Friseurladen auch Online-Terminbuchungen an, so muss auch die gesamte Website des Friseurs barrierefrei gestaltet sein.
    • Essenslieferdienste: Auch Webseiten und Apps, die Lebensmittel oder Take-away anbieten, sind betroffen. Diese müssen gewährleisten, dass Menüs und Bestellvorgänge für alle Nutzer klar und zugänglich sind.

     

    Test zum Geltungsbereich des Barrierefreiheitsförderungsgesetz

    Die Auswirkungen auf den B2B-Bereich

    Während das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sich primär auf B2C-Unternehmen zu konzentrieren scheint, hat es auch bedeutende Implikationen für den B2B-Bereich (Business-to-Business). Auch wenn B2B-Webseiten zunächst nicht direkt von den neuen Regelungen betroffen sein mögen, ist es wichtig, die indirekten Auswirkungen zu betrachten.

    Langfristige Vorteile und Compliance

    Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen verkaufen, sollten bedenken, dass ihre Geschäftskund:innen zunehmend Wert auf Barrierefreiheit legen könnten. Ein B2B-Unternehmen, dessen Webseite barrierefrei gestaltet ist, kann sich als attraktiver Partner positionieren, da es zeigt, dass es sich um umfassende Zugänglichkeit und Inklusivität bemüht. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass auch B2B-Unternehmen mittelbar von den Gesetzen betroffen sein werden, da sie Teil einer Lieferkette oder eines größeren Netzwerks sind, das B2C-Dienstleistungen anbietet.

    Beispiel: Softwarelösungen für Unternehmen

    Betrachten wir zum Beispiel ein Unternehmen, das Softwarelösungen für andere Unternehmen entwickelt. Wenn diese Softwarelösungen in Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden, die letztendlich an Endverbraucher:innen gerichtet sind, wird Barrierefreiheit zu einem kritischen Aspekt. Indem dieses B2B-Unternehmen seine Softwarelösungen barrierefrei gestaltet, kann es sicherstellen, dass seine Geschäftskund:innen die gesetzlichen Anforderungen im B2C-Bereich erfüllen.

    Wie Barrierefreiheit nicht nur Menschen mit Behinderungen hilft

    Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur ein Segen für Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert das Web-Erlebnis für alle Nutzer:innen. Einfache Navigation, klare Inhalte und leicht zugängliche Informationen kommen jedem zugute, unabhängig von seinen Fähigkeiten oder seiner Situation. Zum Beispiel profitieren auch ältere Menschen oder Personen mit temporären Einschränkungen wie einer Handverletzung von einer barrierefreien Webseite.

    Positive Auswirkungen auf SEO, Reichweite und Markenimage

    Barrierefreiheit beeinflusst auch deine Online-Präsenz positiv. Suchmaschinen bevorzugen Webseiten, die klare Strukturen, aussagekräftige Überschriften und alternative Texte für Bilder bieten. Dies verbessert dein SEO (Search Engine Optimization) und erhöht die Sichtbarkeit deiner Seite. Zudem stärkt eine barrierefreie Webseite dein Markenimage und zeigt, dass dein Unternehmen sozial verantwortungsbewusst agiert.
     

    Welche Richtlinien sind relevant?

    Beim Thema Barrierefreiheit im Web gibt es einige wichtige Richtlinien, die schon jetzt als Standard gelten. Diese Richtlinien helfen dabei, eine inklusive und zugängliche Webumgebung zu schaffen. Im BFSG werden keine eindeutigen Normen definiert – eine Formulierung in §4 des BFSG lässt aber vermuten, dass die unten genannte Europäische Norm hier ebenfalls als Maßstab genommen werden darf! Die wichtigsten sind:

    1. Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C), bieten die WCAG detaillierte Empfehlungen, um Webinhalte für Menschen mit verschiedenen Behinderungen zugänglich zu machen. Sie sind in drei Stufen unterteilt (A, AA, AAA), wobei AA oft als Standard für Barrierefreiheit angesehen wird.
    2. BITV 2.0 | EN 301 549: Das BITV 2.0 basiert auf §12 des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) und regelt die schon bestehende Pflicht für Webseiten des Öffentlichen Dienstes, barrierefrei zu sein. Im Grunde referriert das BITV dabei nur auf die EN 301 549, die europäischen Standards für digitale Barrierefreiheit bzw. die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

    Auch amerikanische Webseiten unterliegen gewissen Standards & Richtlinien in Bezug auf digitale Barrierefreiheit. Hierbei kann besonders auf folgende Richtlinien und Ressource geachtet werden:

    1. Section 508: In den USA bezieht sich Section 508 auf die Anforderungen an die Zugänglichkeit von Informationstechnologie in Bundesbehörden. Diese Richtlinien sind auch für private Unternehmen relevant, die mit der US-Regierung zusammenarbeiten.

     

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    Kostenlos runterladen: Checkliste für barrierefreie Webseiten

    Unsere Checkliste für barrierefreie Webseiten ist dein Schlüssel zu einer inklusiven Online-Welt.

    Zum Checklisten-Download

    Praktische Tipps zur Umsetzung der Richtlinien

    Nachdem wir die relevanten Richtlinien verstanden haben, schauen wir uns einige praktische Tipps an, um deine Webseite diesen Standards anzupassen:

    1. Kontrast und Farbgebung: Sorge für ausreichenden Kontrast zwischen Text und Hintergrund. Vermeide Informationen, die nur durch Farbe vermittelt werden.
    2. Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte: Biete für alle Bilder, Videos und Audiodateien Textalternativen an, damit sie von Screenreadern erkannt werden können.
    3. Navigierbarkeit und Tastaturzugänglichkeit: Stelle sicher, dass alle Funktionen der Webseite auch über die Tastatur bedienbar sind und dass es eine logische Tab-Reihenfolge gibt.
    4. Dynamischer Inhalt und Formulare: Achte darauf, dass dynamische Inhalte und Formulare so gestaltet sind, dass sie von Nutzer:innen mit verschiedenen Behinderungen bedient werden können.
    5. Anpassbare Inhalte: Erlaube Nutzer:innen, Inhalte anzupassen, z.B. durch Ändern von Textgröße oder Schriftart, ohne dass die Funktionalität oder Zugänglichkeit beeinträchtigt wird.

    Weitere praktische Tipps zur Erreichung einer barrierefreien Webseite, findest Du in unserer ultimativen Checkliste für barrierefreie Webseiten.

    Vorstellung nützlicher Tools und Ressourcen

    Zur Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit gibt es zahlreiche Tools und Ressourcen. Einige davon sind:

    • WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool): Ein kostenloses Tool zur Überprüfung der Barrierefreiheit deiner Webseite.
    • AXE Accessibility Checker: Ein Browser-Plugin, das beim Aufspüren von Barrierefreiheitsproblemen hilft.
    • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): Die offiziellen Richtlinien für Barrierefreiheit im Web.

    Links zu offiziellen Richtlinien und weiterführender Literatur

    Für detailliertere Informationen empfehlen wir, die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu konsultieren. Sie bieten umfassende Informationen und Richtlinien zur Gestaltung barrierefreier Webinhalte.
     

    Fazit: Und was nun?

    Sollte die Webseite deines Unternehmens noch nicht barrierefrei sein und gleichzeitig in den Geltungsbereich des BFSG fallen, so solltest du schleunigst handeln. Man könnte zwar meinen, dass bis Juni 2025 noch Zeit ist, aber für einen Webseiten-Relaunch sollte man definitiv genügend Zeit einplanen. Es gilt: Je größer die bestehende Webseite, desto umfangreicher der Relaunch. Kümmere dich also am Besten zeitnah darum, so dass deine Webseite zukünftig den Standards entspricht und ziehe gegebenenfalls eine Agentur, oder auch deinen Anwalt oder deine Anwältin bei rechtlichen Fragen zu Rate.

    Du bist dir nicht sicher, ob dein Unternehmen in den Geltungsbereich fällt? Dann empfehlen wir dringend dich bei (d)einem Rechtsbeistand nochmals zu informieren, um abschließend klären zu lassen, ob das neue Gesetz auch Dich und deine Webseite betrifft.

    Abschließend können wir sagen: Geltungsbereich hin oder her. Ob B2B, B2C oder auch Kleinstunternehmen. Barrierefreiheit bietet eine tolle Chance sich nicht nur ein grandioses Markenimage aufzubauen, sondern auch schlichtweg für so viele Menschen wie möglich zugänglich zu sein. Mal abgesehen von dem humanen Aspekt, der durch Inklusion erreicht wird, bringt man auch sein SEO-Game aufs nächste Level und erschließt sich nebenbei auch noch eine ganz neue Zielgruppe.

    Alles in Allem also zwar ein bisschen Arbeit, aber mit einem definitiv vorteilhaften Outcome für alle Beteiligten!

     

    Dieser Beitrag ist nur eine Empfehlung, die Inhalte dieses Beitrags ersetzen nicht die Beratung durch einen Rechtsbeistand. Wir sind keine Rechtsanwälte und übernehmen keine Haftung.
     

    FAQ

    Gilt das BFSG auch für die Schweiz?

    Ja!– Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bzw. der European Accessibility Act ist auch für Schweizer Unternehmen relevant, jedoch nicht für alle. Dabei gilt: Fallen die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens in den Geltungsbereich des EAA und bietet das Unternehmen seine Produkte und Dienstleistungen auf dem EU-Markt an, so treten die Anforderungen in Kraft.

    Für öffentliche Behörden & Verwaltungen gibt es bereits die einzuhaltenden Anforderungen des eCH-0059 Accessibility Standard in der 3. Version.

    Gilt das BFSG auch für Webseiten mit Stellenanzeigen?

    Zunächst lässt sich sagen, dass der European Accessibility Act sich primär auf die Barrierefreiheit von Produkten & Dienstleistungen, insbesondere im digitalen Raum, bezieht. Also nein: Unternehmen, die nicht in den Geltungsbereich fallen und lediglich Stellenanzeigen auf Ihrer Webseite als Interaktion mit Endnutzer:innen aufweisen, sind nicht vom EAA betroffen.

    Das bedeutet allerdings nicht, dass Barrierefreiheit für Stellenanzeigen keine Rolle spielt. Hierfür existiert nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches regelt, dass niemand auf Grund seines Geschlechts, ethnischer Herkunft, Religion & Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität benachteiligt werden darf.

    Das bedeutet: Stellenanzeigen sollten eigentlich immer barrierefrei sein, anderenfalls wird das AGG nicht eingehalten und dies kann im äußersten Fall zu Klagen der Betroffenen gegen das Unternehmen führen.

    Es wurde gerade erst ein Relaunch durchgeführt, was nun?

    Ihr habt gerade erst einen Relaunch eurer Webseite durchgeführt bzw. durchführen lassen und jetzt bemerkt, dass ihr in den Geltungsbereich des BFSG fällt? Das ist es natürlich sehr ärgerlich, wenn bei dem Relaunch nicht auf die Richtlinien geachtet wurde.

    Sprecht in diesem Fall, am besten so schnell wie möglich, mit der beteiligten Agentur und lasst euch beraten, wie ihr nun weiter machen könnt.
    Wichtig: Belasst es auf keinen Fall bei der aktuellen Webseite, wenn sie nicht den Richtlinien entspricht.

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